Rechtstipps

Archiv für Mietrecht (Juni 2006)

Mietrecht
Leider kommt es hierüber oft zum Streit. Eine Klarstellung vorab: Nicht der Mieter,sondern der Vermieter ist gesetzlich für den Erhalt seiner Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand verantwortlich - § 535 Abs. 1 Satz 2 BGB ! Dem Mieter können aber vertraglich sogenannte "Schönheitsreparaturen"...
Von Rechtsanwalt Michael Kohberger

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