Rechtstipps
Archiv für Strafrecht (April 2006)
Ordnungswidrigkeitenrecht
Als Fahranfänger zeichnen Sie sich in den Augen des Gesetzgebers durch Unerfahrenheit und Risikobereitschaft im Straßenverkehr aus. Deswegen hat der Gesetzgeber die sogenannte Probezeit eingeführt, in der sich der Fahranfänger bewähren soll und in der Verkehrsverstößen (beispielsweise bei einem Unfall) mit besonderen Maßnahmen begegnet...
Von Rechtsanwalt Jürgen Völtz
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